Kostenübernahme

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Selbstverständlich kläre ich Sie vor Behandlungsbeginn über die voraussichtlich anfallenden Beratungs- und Therapiekosten auf. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Welche Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten?
Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen oder die Beihilfe (Beamte und Versorgungsempfänger des Landes) erstatten Behandlungskosten entsprechend Ihrem Tarif. Gerne erstelle ich Ihnen eine Rechnung nach den Ziffern der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), um diese der Versicherung vorlegen zu können.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten der Heilpraktikerbehandlung nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden abzuschließen. Informieren Sie sich über die Erstattungsmöglichkeiten vorab bei Ihrer Versicherung bzw. der Beihilfestelle. Gegebenenfalls können Sie die Kosten auch in Ihrer Einkommenssteuer geltend machen.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnungen über meine Arbeit unabhängig von der vollständigen Erstattung Ihrer Krankenkasse zu begleichen ist. Dies bedeutet, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung Ihnen die Rechnung erstattet, ist der Betrag vollständig zu entrichten.